Bundesförderung für Pelletsheizungen 2012
In Österreich besteht 2012 die Möglichkeit einer Direktförderung für Pelletsheizungen und Hackgutheizungen in der Höhe von EUR 1.000,-
Diese Bundesförderung für Pelletsheizungen kann online vor Beginn der Sanierungsarbeiten eingereicht werden, und erfordert keinen Energieausweis als Bedingung.
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:
- Förderung gilt nur für Privathaushalte mit einer Leistung von bis zu 50kW
- Der Kessel muss über das Umweltzeichen verfügen (Liste förderbarer Kessel)
- Es muss ein alter Ölkessel ersetzt werden. Das heißt, die Förderung kann nur von Personen beantragt werden, die eine Ölheizung besitzen
- Es werden keine Pelletskaminöfen oder Stückholzheizungen gefördert
- Zusätzliche Förderungen von Land oder Gemeinde können beantragt werden, jedoch keine weitere Bundesförderung wie zum Beispiel der Sanierungsscheck
Hier gehts zum Leitfaden für die Förderung: Leitfaden
Die kpc ist für die Abwicklung der Förderung beauftragt: Antragstellung
In Summe stehen 5 Millionen Euro zur Verfügung. Das bedeutet, dass 5000 Biomassekessel (Pellets oder Hackschnitzel) gefördert werden können.
Wenn man sich die verkauften Pelletskessel und Hackgutkessel im Vorjahr ansieht, und noch dazu den heuer sehr hohen Heizölpreis berücksichtigt ist anzunehmen, dass das Förderbudget von 5 Mio. Euro wohl nicht bis Jahresende reichen wird.
Wenn man in nächster Zeit einen Umstieg von Öl auf eine Pelletsheizung oder eine Hackgutheizung plant ist man wohl gut beraten, wenn man seinen Antrag rasch ausfüllt und einreicht.
Umweltförderung Biomasse bis 400kW
Betriebliche Umweltförderung für Biomasseheizungen bis 400kW
Ab 01.10.2009 gelten neue Förderrichtlinien für Biomasseheizungen bis 400kW. Die bisher gültige Förderung wird um ein Drittel gekürzt.
Die Höhe der Förderung bis 50kW ist von EUR 180,- auf EUR 120,- gesunken. Ab 51kW Heizleistung ist die Förderung von EUR 90,- auf EUR 60,- pro kW Heizleistung zurückgegangen. Bei einer Heizungsanlage von beispielsweise 100kW bedeutet das nun einen Zuschuss von EUR 9.000.-
Bundesförderung für Pelletsheizungen neuerlich verlängert
Die Bundesförderung für Holzheizungen, darunter auch für Pelletsheizungen, wurde ein weiteres mal verlängert.
Die Direktförderung für die Errichtung von Holzheizungen (Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen) wurde nun bis 31.01.2009 (Rechnungsdatum) verlängert. Die Rechnung kann bis spätestens 28.02.2009 eingereicht werden, darf jedoch zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Bundesförderung für Pelletsheizungen verlängert
Die Bundesförderung für Holzheizungen, darunter auch für Pelletsheizungen, wurde verlängert.
Die Direktförderung für die Errichtung von Holzheizungen (Pellets-, Hackgut- und Stückholzheizungen) wurde bis 30.11.2008 verlängert.
Die Förderung ist zeitlich begrenzt, betragsmäßig gedeckelt, und an folgende Bedingungen geknüpft:


